HONORARREGELUNGEN FÜR DIE BERATUNG ALS ONKOLOTSIN

Seit Januar 2017 haben alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 bei ambulanter Pflege einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag von derzeit 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung.

Das bedeutet wiederum, dass eine 100% Kostenübernahme schon ab einem Pflegegrad 1 unter Zuhilfenahme dieser Entlastungsleistungen möglich ist. Bei der Abwicklung mit den entsprechenden Stellen unterstützen wir natürlich bei Bedarf gerne.

Das Onkolotsen-Programm obliegt einer Zertifizierung, damit diese Kosten auch von den entsprechenden Stellen anerkannt werden. Diese ist erst für einige Bundesländer vollständig abgeschlossen, z.B. Sachsen und Schleswig-Holstein.

Die Zertifizierung für die Bundesländer Niedersachsen, Thüringen und Hessen ist zwar beantragt, aber derzeit noch nicht abgeschlossen.

Für Klientinnen und Klienten, die ihren Wohnsitz in den bisher noch nicht zertifizierten Bundesländern haben, müssen wir leider darauf hinweisen, dass wir Sie als Selbstzahler in unserer Praxis begrüßen dürfen.

Wir informieren Sie natürlich sofort, wenn uns hier Änderungen im Status der Zertifizierung bekannt werden.

 

HONORARREGELUNGEN FÜR SONSTIGE ANGEBOTE UNSERER PRAXIS

Neben der Beratung im Rahmen des Onkolotsen-Programmes können wir in unserer Praxis eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen für Sie anbieten. Diese reichen von Psychologischer Beratung oder Therapie über ein Coaching, das Erlernen von Methoden zum besseren Umgang mit den jeweiligen gesundheitlichen Herausforderungen bis hin zu einer Begleitung der Angehörigen.

Die angebotenen Leistungen können selbstverständlich ganz individuell auf die Bedürfnisse von Ihnen oder Ihrem Umfeld angepasst werden.

Gerne kann ich Ihnen die Möglichkeiten nach einem ersten persönlichen Kennenlernen anbieten und so können wir gemeinsam Ihren ganz eigenen Weg im Umgang mit Ihren Herausforderungen ausloten.

Die Gestaltung des Honorars für diese zusätzlichen Leistungen ist sehr individuell und richtet sich nach Ihrer jeweiligen Ausgangssituation sowie den empfohlenen Methoden und Verfahren.

Für Paar- und Gruppenangebote, Workshops sowie sonstige Angebote  werden individuelle Vereinbarungen getroffen, die sich am Umfang und der Leistung ausrichten.

Für die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, dessen Regelungen wir in unserer Praxis unterliegen, gilt, dass es keine sogenannte „Kassenzulassung“ gibt, so dass wir Sie in der Regel als Selbstzahler begrüßen dürfen.

Falls Sie daran interessiert sind mehr über mögliche Angebote unserer Praxis zu erfahren, dann können Sie das unter dem folgenden Link tun:

Die Eigenschaft als Selbstzahler kann aber auf der anderen Seite auch einige Vorteile für Sie aufweisen:

  • es ist keine Überweisung oder ein ärztliches Gutachten zur Aufnahme der Therapie nötig,
  • begrenzende Vorgaben der Kassen existieren in diesem Fall nicht, das ermöglicht uns eine sehr individuelle Arbeitsweise,
  • wir arbeiten unter Einhaltung einer absoluten Privatsphäre – eine Dokumentation wird nicht an Dritte weitergegeben,
  • Sie allein behalten Ihre vollständige Entscheidungshoheit und investieren verantwortungsvoll in Ihre eigene Weiterentwicklung,
  • die Therapie oder Beratung wird nicht über die Krankenkasse dokumentiert,
  • ganz individuell nach Ihrem eigenen Terminkalender passend können auch kurzfristige Termine am Abend vereinbart werden,
  • wir bieten eine entspannte und sehr angenehme Atmosphäre in unseren Räumlichkeiten,
  • in einer akuten Krisensituationen können Sie proaktiv handeln, während Sie auf einen Therapieplatz warten.

Alternativ könnte es sinnvoll sein, im Falle einer privaten Krankenkasse, einer Zusatzversicherung oder der Unterstützung durch Beihilfestellen die anteilige oder komplette Übernahme der Therapiekosten abzuklären.

Bitte holen Sie sich vorab eine Auskunft bezüglich einer eventuellen Kassenfinanzierung ein, im Bedarfsfall unterstützen wir Sie gerne.